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Haustierverbot in Mietwohnungen aufgehoben
in Haltung 09.02.2011 10:41von Micha. • ~Plüschpopöchen~
| 54.311 Beiträge | 54152 Punkte
http://www.wien.gv.at/menschen-gesellsch...tierverbot.html
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat ein in vielen Mietverträgen erlassenes Verbot, Haustiere zu halten, aufgehoben. Entsprechende Klauseln sind damit ungültig. Die Vermieterin oder der Vermieter muss daher künftig eindeutig festlegen, welche Tiere nicht erlaubt sind. Für alte Verträge bedeutet das, dass sich Mieterinnen und Mieter trotz Klausel Haustiere anschaffen können.
Eine einseitige Auflösung des alten im Austausch gegen einen neuen Mietvertrag muss die Mieterin beziehungsweise der Mieter nicht akzeptieren. Nur wenn die Mieterin oder der Mieter mit dem Haustier einen "erheblich nachteiligen Gebrauch" vom Mietgegenstand macht - also Gestank, Schmutz, Gefahr oder Lärm verursacht - kann die Vermieterin oder der Vermieter ein Kündigungsverfahren in Gang setzen.
LG Micha.
www.kaninchen-helpline.at
http://kurier.at/immo/serviceundrecht/2071505.php
aber eigentlich ist das eh ein alter Hut.... oder wurde das jetzt nur endgültig bestätigt?
RE: Haustierverbot in Mietwohnungen aufgehoben
in Haltung 09.02.2011 10:52von Victor1975 • ~Kapuzenproblemlösernin~
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OGH hat entschieden.......Tierhaltung in Mietwohnungen
in Haltung 10.02.2011 19:14von jushasi • Schpämninchen
| 2.892 Beiträge | 2469 Punkte
Endlich ist das Urteil da:
Tierhaltung
Am Rande stellte der OGH auch klar, dass ein pauschales Verbot der Tierhaltung unwirksam ist, weil damit ja auch Kleintiere umfasst wären, für die dieses Verbot keine sachliche Rechtfertigung bietet (Meerschweinchen, Schildkröte etc. – artgerechte Tierhaltung vorausgesetzt). Wird das Verbot auf größere Tiere, wie Hunde oder Katzen beschränkt, ist ein diesbezüglich klar formuliertes eingegrenztes Verbot allerdings nach Ansicht des OGH wirksam.
Beabsichtigen Sie in einer Wohnung einen Hund oder eine Katze zu halten, ist es nach wie vor zweckmäßig, den Mietvertrag auf entsprechende Hemmnisse vor Vertragsunterzeichnung zu prüfen.
"Nicht die Tiere müssen die Sprache der Menschen lernen, sondern wir sollten lernen die Tiere zu verstehen"
RE: OGH hat entschieden.......Tierhaltung in Mietwohnungen
in Haltung 20.02.2011 18:43von Susanne • Schpämninchen
| 5.890 Beiträge | 2254 Punkte
Na ja, es betrifft nur Haustiere die in entsprechenden "Behältnissen" verwahrt werden...
Somit hat sich die Rechtssprechung um einen konkrete Aussage bzgl.Katzen u.Hunden "gedrückt". Und wir Kaninchen-Helpline Freundinnen und Freunde halten unsere Tiere ja nicht in entsprechenden Behältnissen - ach, diese Gesetze, alles Auslegungssache...
Susanne
RE: OGH hat entschieden.......Tierhaltung in Mietwohnungen
in Haltung 21.02.2011 19:01von jushasi • Schpämninchen
| 2.892 Beiträge | 2469 Punkte
Eben nicht, sondern artgerechte Haltung. Und nach dem Bundestierschutzgesetz keine Haltung in Käfigen!!!In erster Linie geht es darum, dass wenn du ein Tier in der Wohnung hältst, aufgrund dessen nicht gekündigt werden kannst.Und die Vermieter ihre Verträge mit diesem Passus als Klopapier verwenden können. Denke nur an die Menschen, die sich von ihren Tieren getrennt haben, weil im Vertrag so ein Passus steht. Schlimm, oder?
"Nicht die Tiere müssen die Sprache der Menschen lernen, sondern wir sollten lernen die Tiere zu verstehen"
RE: OGH hat entschieden.......Tierhaltung in Mietwohnungen
in Haltung 22.02.2011 12:47von Sunne • ~Geheimratshasi~
| 6.913 Beiträge | 6913 Punkte
So, jetzt hab ich es endlich geschafft, mir die Entscheidung auch durchzulesen:
Da es sich um eine "Klauselentscheidung" gehandelt hat, hat sich der Oberste nicht um eine Entscheidung hinsichtlich Hunde und Katzen "gedrückt", sondern eben nur über das - konkret strittige - generelle Verbot entschieden. Klar gestellt hat er aber, dass das Halten von "artgerecht in Behältnissen gehaltenen wohnungsüblichen Kleintieren" - für Kaninchen sind dies eben Gehege in einer bestimmten Größe, "Wohnungsfreilauf" müsste man sich wohl im Einzelfall ansehen - jedenfalls erlaubt sein muss.
"Bei anderen Tieren kann dem Vermieter ein schützenswertes Interesse an eine Beschränkung aber nicht abgesprochen werden". Das wird man sich wohl wieder im Einzelfall ansehen müssen.
Lg
Sunne
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